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Und hier die Frage der Woche: Welches Landgericht wird da wohl geurteilt haben?

Ja, das famose Landgericht Hamburg hat wieder zugerichtet:

Die Betreiber des Videoportals Youtube haften als Störer, wenn ein die Persönlichkeitsrechte verletzendes Video trotz Anzeige über das eigene Flagging-System nicht sofort entfernt wird. Das hat das Landgericht Hamburg Anfang März entschieden.

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