Und hier die Frage der Woche: Welches Landgericht wird da wohl geurteilt haben?
…
Ja, das famose Landgericht Hamburg hat wieder zugerichtet:
Die Betreiber des Videoportals Youtube haften als Störer, wenn ein die Persönlichkeitsrechte verletzendes Video trotz Anzeige über das eigene Flagging-System nicht sofort entfernt wird. Das hat das Landgericht Hamburg Anfang März entschieden.

10 LABEL start
20 MOVE kopf -> tisch
30 GOTO start